Rechtliches Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht...
Geschrieben von Markus in Büro & Firma am 23.10.2008 um 11:39 Uhr.
... hat das in den wenigsten Fällen was Gutes zu bedeuten. So auch bei uns, als der Magdeburger Obergerichtsvollzieher am 10. Juli 2008 drei paketähnliche Briefe für uns im Büro abgab. Enthalten war jeweils eine Ausführung der von der GEMA beantragten Einstweiligen Verfügung gegen uns. Viel Lesestoff, denn die etwa 250 Blätter des Antrages auf Erlass waren zum Teil beidseitig bedruckt.
Der Streitwert wurde vom Landgericht Düsseldorf auf 540.000 Euro festgesetzt, was uns enorm hohe Anwalts- und Gerichtkosten beschert hat. Ein Gutes hatte der Beschluss aber; er hat das Ende dieses Rechtsstreit eingeleutet, den wir nur verlieren konnten.

Diesen Beschluss ins Rollen gebracht haben 81 Dateien, die über unseren File-Spreading-Service "xirror.com" verbreitet wurden. Am 23. Mai wurden wir direkt von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte auf 150 Rechtsverletzungen hingewiesen, die Benutzer über unseren Dienst "xirror.com" bereitgestellt hatten. Diese und alle anderen Dateien, an denen nicht wir, sondern die GEMA die Rechte besitzt, sollten wir aus unserer Datenbank löschen. An der Mitteilung von Rechtsverletzungen hing eine 20 seitige Liste der beanstandeten Dateien und zusätzlich eine 60 seitige Sammlung Vollmachten der Künstler, dessen Werke betroffen waren.
Natürlich haben wir am gleichen Tag noch die beanstandeten Werke gelöscht und versucht mit dem Verantworlichen bei der GEMA ein klärendes Gespräch zu führen. Dieser war jedoch über die gesamte Dauer des Rechtsstreites für uns nicht zu sprechen, er war entweder krank, zu Tisch, im Urlaub oder einfach so nicht da. Nur gut, dass er die Zeit gefunden hat Abmahnungen rauszuschicken und das nicht nur an uns, wie wir später rausgefunden haben.
Am 16. Juni 2008 flatterte uns die erste anwaltliche Abmahnung in diesem Fall ins Büro, anbei eine saftige Kostennote, resultierend aus dem auf 810.000 Euro angesetzten Gegenstandswertes. Der Grund der Abmahnung war, dass wir die gleichen Werke angeblich wieder bereitgestellt hätten. Das haben wir im Grunde genommen auch, aber unbeabsichtigt, da diese Dateien durch keinen unserer Filter erkannt wurden, weil Dateigrößen, Prüfsummen und Dateinamen nicht übereingestimmt haben. Den Inhalt der gepackten Archive, in denen sich die Werke befanden, können wir leider nicht prüfen, da sich die Dateien nicht auf unseren Servern befanden.
Jetzt waren wir an dem Punkt, an dem wir gemerkt haben, dass unsere entgegenkommenden Briefe, Faxe und Anrufe nicht helfen, und darum schalteten wir einen Anwalt ein, der sich der Sache dann bestmöglich annahm.
Am 20. September haben wir uns dann entschlossen den Dienst "xirror.com" einzustellen, da dieser durch die immer häufiger werdenden Rechtsstreitigkeiten unrentabel wurde. Diese Entscheidung teilten wir den Anwälten der GEMA am gleichen Tag mit, in der Hoffnung, dass sich die erhobenen Unterlassungsansprüche erübrigen. Zwei Wochen war Ruhe, bis dann plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand ...
Zum denkbar ungünstigstem Zeitpunkt, nämlich am 1. August, hat die GEMA bereits freudig von ihrem "Kampf gegen die Spreader" berichtet, obwohl noch gar nicht klar war, ob wir gegen diesen Beschluss vorgehen oder nicht. Kurz nach der öffentlichen Pressemitteilung wurde bereits auf heise online, gulli.com und vielen weiteren Newsseiten darüber geschrieben. Auf der OMD waren wir dadurch ja auch nicht ganz unbekannt.
Der Streitwert wurde vom Landgericht Düsseldorf auf 540.000 Euro festgesetzt, was uns enorm hohe Anwalts- und Gerichtkosten beschert hat. Ein Gutes hatte der Beschluss aber; er hat das Ende dieses Rechtsstreit eingeleutet, den wir nur verlieren konnten.

Diesen Beschluss ins Rollen gebracht haben 81 Dateien, die über unseren File-Spreading-Service "xirror.com" verbreitet wurden. Am 23. Mai wurden wir direkt von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte auf 150 Rechtsverletzungen hingewiesen, die Benutzer über unseren Dienst "xirror.com" bereitgestellt hatten. Diese und alle anderen Dateien, an denen nicht wir, sondern die GEMA die Rechte besitzt, sollten wir aus unserer Datenbank löschen. An der Mitteilung von Rechtsverletzungen hing eine 20 seitige Liste der beanstandeten Dateien und zusätzlich eine 60 seitige Sammlung Vollmachten der Künstler, dessen Werke betroffen waren.
Natürlich haben wir am gleichen Tag noch die beanstandeten Werke gelöscht und versucht mit dem Verantworlichen bei der GEMA ein klärendes Gespräch zu führen. Dieser war jedoch über die gesamte Dauer des Rechtsstreites für uns nicht zu sprechen, er war entweder krank, zu Tisch, im Urlaub oder einfach so nicht da. Nur gut, dass er die Zeit gefunden hat Abmahnungen rauszuschicken und das nicht nur an uns, wie wir später rausgefunden haben.
Am 16. Juni 2008 flatterte uns die erste anwaltliche Abmahnung in diesem Fall ins Büro, anbei eine saftige Kostennote, resultierend aus dem auf 810.000 Euro angesetzten Gegenstandswertes. Der Grund der Abmahnung war, dass wir die gleichen Werke angeblich wieder bereitgestellt hätten. Das haben wir im Grunde genommen auch, aber unbeabsichtigt, da diese Dateien durch keinen unserer Filter erkannt wurden, weil Dateigrößen, Prüfsummen und Dateinamen nicht übereingestimmt haben. Den Inhalt der gepackten Archive, in denen sich die Werke befanden, können wir leider nicht prüfen, da sich die Dateien nicht auf unseren Servern befanden.
Jetzt waren wir an dem Punkt, an dem wir gemerkt haben, dass unsere entgegenkommenden Briefe, Faxe und Anrufe nicht helfen, und darum schalteten wir einen Anwalt ein, der sich der Sache dann bestmöglich annahm.
Am 20. September haben wir uns dann entschlossen den Dienst "xirror.com" einzustellen, da dieser durch die immer häufiger werdenden Rechtsstreitigkeiten unrentabel wurde. Diese Entscheidung teilten wir den Anwälten der GEMA am gleichen Tag mit, in der Hoffnung, dass sich die erhobenen Unterlassungsansprüche erübrigen. Zwei Wochen war Ruhe, bis dann plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand ...
Zum denkbar ungünstigstem Zeitpunkt, nämlich am 1. August, hat die GEMA bereits freudig von ihrem "Kampf gegen die Spreader" berichtet, obwohl noch gar nicht klar war, ob wir gegen diesen Beschluss vorgehen oder nicht. Kurz nach der öffentlichen Pressemitteilung wurde bereits auf heise online, gulli.com und vielen weiteren Newsseiten darüber geschrieben. Auf der OMD waren wir dadurch ja auch nicht ganz unbekannt.









