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Rechtliches Wegweisendes Urteil gegen Auffassung der GEMA

Geschrieben von Markus in Marketing & Management am 14.09.2010 um 13:03 Uhr.
Wie vor einer Woche durch Gulli bekannt wurde, konnte einer unserer Mitbewerber gegen eine am 1. Juli 2008 verkündete Einstweilige Verfügung, die durch die GEMA erwirkt wurde, erfolgreich vorgehen.

Für uns ist das insoweit von Interesse, da wir ebenfalls Opfer der gleichen Einstweiligen Verfügung wurden. Im Juni 2008 hat die GEMA Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen uns und - soweit mir bekannt - gegen weitere zwei Mitbewerber beim Landgericht Düsseldorf beantragt. Alle Verfüungen wurden im Eilverfahren, wegen angeblicher besonderer Dringlichkeit, vom Gericht stattgegeben und somit erlassen.

Diese Auseinandersetzung drängte uns an die Wand und wir mussten xirror.com schließen, um weiteren teueren gerichtlichen Streits aus dem Weg zu gehen.

Ein Mitbewerber wehrte sich gegen die Einstweilige Verfügung und hat nun, über zwei Jahre später Recht bekommen. Die EV wurde aufgehoben. Im Urteil 12 O 319/2008 des LG Düsseldorf vom 1. September 2010 wird deutlich gemacht, dass eine derartige EV nicht haltbar ist.

Das Urteil hat auf die gegen uns erwirkte Einstweilige Verfügung keinen direkten EInfluss. Derzeit führe ich eine Prüfung des Sachverhaltes durch, und trage die uns zur Verfügung stehende Rechtsmittel zusammen. Anschließend werde ich das Ganze einem Anwalt vortragen und ums seine Bewertung bitten. Letztenendes entscheiden wir dann, ob wir gegen die EV von damals vorgehen.
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