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Rechtliches Termin beim Patent- und Markenanwalt

Geschrieben von Markus in Marketing & Management am 16.12.2010 um 18:20 Uhr.
Heute Nachmittag hatte ich einen Termin bei einem Patent- und Markenanwalt in Suhl. Hintergrund dieses Besuchs war eine nahende Markenanmeldung für eines unserer Projekte, sowie die Vorbereitung einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung.

Da es sich bei dem Projektnamen nicht um einen eineindeutigen Phantasienamem, wie beispielsweise bei "xirror" handelt, wollte ich Klarheit schaffen, ob es einen Katalog mit freihaltungsbedürftigen, und somit nicht schützbaren, Wörtern gibt. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat mir zwar versichert, dass es nach einer Liste strenger Kriterien arbeitet, ein Muster konnte ich bei meiner Online-Recherche allerdings nicht feststellen.

Diese Recherche habe ich im Vorfeld nämlich sehr ausführlich gemacht. Ich habe alle ähnlich lautenden Markenanmeldungen gefiltert und analysiert. Ein paar der Begriffe wurden eingetragen, andere wiederrum wegen fehlender Unterscheidungskraft oder freihaltungsbedürftiger Angaben zurückgewiesen.

Nach der Recherche war ich genau so schlau wie vorher. Das sollte dann der Markenanwalt ändern. Leider konnte er mir auch nur die Auskunft geben, die ich fast befürchtet habe. Die Entscheidung, ob eine Marke eingetragen wird, obliegt einzig und allein beim zuständigen Prüfer beim DPMA. Ein paar der Prüfer sind sehr streng und halten jegliche nur englisch klingenden Worte für freihaltebedürftig, andere wiederrum sehen das eher locker und winken sogar Anmeldungen mit Wörtern, die im Oxford-Dictionary zu finden sind, durch.

Ich werde die Markenanmeldung probieren. Die 200 Euro zusätzlich für das beschleunigte Verfahren sparen wir uns in diesem Fall aber ausnahmsweise, zumal diese Form nur zwischen vier und sechs Wochen schneller ist, als das normale Verfahren. Selbst wenn die Markenanmeldung zurückgewiesen wird, haben wir Rechtssicherheit geschaffen für unsere Namensrechte. Wenn ein Wort erst einmal abgelehnt wurde, schafft es auch niemand anderes die Markenrechte durch Eintragung zu erlangen.
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