golayer ist eine eingetragene Marke der toFOUR GmbH
Geschrieben von Markus in Büro & Firma am 02.01.2009 um 12:02 Uhr.
Wie ich bereits erwähnt habe, gab es ein paar Probleme mit dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Marke "golayer", sodass deren Eintragung sich über Monate hinzog.
Am 4. Dezember haben wir einen Brief bekommen, welcher keine plumpe in Amtsdeutsch verfasste Problembeschreibung enthielt, sondern ein korrigiertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. An den Änderungen befanden sich sogar verständlich formulierte Erklärungen, warum diese Änderung an dieser Stelle notwendig ist und warum es so, wie ich es mir vorgestellt habe, nicht geht. Das hat mich natürlich angenehm überrascht.
Man konnte sich das Amtsdeutsch aber leider nicht ganz verkneifen, so bat man beispielsweise um die Bestätigung der Korrekturen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses mit einem "gegengezeichnetem Refax". Dieses sollte die ganze Prozedur angeblich vereinfachen, aber es gingen erstmal 45 Minuten ins Land, eh ich fünfzehn Leute gefragt habe, was ein "Refax" ist. Es konnte mir keiner so richtig beantworten. Um nichts falsch zu machen habe ich anschließend ein normales Schreiben aufgesetzt, in dem ich die Korrekturen bestätigte. Und siehe da, schlussendlich hat auch zum gewünschten Ziel geführt.
Am 12. Dezember war es dann doch endlich soweit. Nach 4 Monaten und 8 Tagen war die Marke im Register eingetragen. Nun beginnt die Widerspruchsfrist von drei Monaten. Ich gehe aber nicht davon aus, dass es Einwände irgendeiner Art geben wird. Die komplette Eintragung kann sich jeder kostenlos über den Service DPINFO des Deutschen Patent- und Markenamts anschauen.
Am 4. Dezember haben wir einen Brief bekommen, welcher keine plumpe in Amtsdeutsch verfasste Problembeschreibung enthielt, sondern ein korrigiertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. An den Änderungen befanden sich sogar verständlich formulierte Erklärungen, warum diese Änderung an dieser Stelle notwendig ist und warum es so, wie ich es mir vorgestellt habe, nicht geht. Das hat mich natürlich angenehm überrascht.
Man konnte sich das Amtsdeutsch aber leider nicht ganz verkneifen, so bat man beispielsweise um die Bestätigung der Korrekturen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses mit einem "gegengezeichnetem Refax". Dieses sollte die ganze Prozedur angeblich vereinfachen, aber es gingen erstmal 45 Minuten ins Land, eh ich fünfzehn Leute gefragt habe, was ein "Refax" ist. Es konnte mir keiner so richtig beantworten. Um nichts falsch zu machen habe ich anschließend ein normales Schreiben aufgesetzt, in dem ich die Korrekturen bestätigte. Und siehe da, schlussendlich hat auch zum gewünschten Ziel geführt.
Am 12. Dezember war es dann doch endlich soweit. Nach 4 Monaten und 8 Tagen war die Marke im Register eingetragen. Nun beginnt die Widerspruchsfrist von drei Monaten. Ich gehe aber nicht davon aus, dass es Einwände irgendeiner Art geben wird. Die komplette Eintragung kann sich jeder kostenlos über den Service DPINFO des Deutschen Patent- und Markenamts anschauen.









