Rechtliches BVerfG kippt Vorratsdatenspeicherung
Geschrieben von Markus in Marketing & Management am 17.03.2010 um 19:39 Uhr.
Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Speicherung von Internet- und Telefondaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt. Die Richter entschieden, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es verstoße derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt, hieß es in dem Urteil.









