Management Auf der sicheren Seite durch Markenschutz ...
Geschrieben von Markus in Marketing & Management am 11.09.2008 um 14:09 Uhr.
Man hat eine innovative Idee für ein Internetportal, setzt diese schnellstmöglich um, damit nicht ein Anderer es vorher tut. In aller Eile lässt man viele wichtige Gedanken unter den Tisch fallen. Man registiert die Domain, unter der die Domain laufen soll, man gestaltet die Seite und programmiert die Software. Die Seite startet und die Arbeit trägt ihre ersten Früchte.
Mit dem Erfolg kommen aber auch die jenigen, die sich ein Stück vom großen Kuchen abschneiden wollen. Die einen registrieren sich also den Projektnamen unter allen gängigen Domainendungen, um die Besucher abzugreifen und mit Werbung zu bombadieren, die versehentlich die falsche Endung in Ihren Browser getippt haben. Eine Ecke skrupelloser sind die, die den Projektnamen als Marke anmelden, um dann Lizenzgebühren zu fordern für die Nutzung. Es ist zwar unglaublich, aber tatsächlich schon passiert.
Die Möglichkeit zu verhindern, dass Dritte sich am eigenen Erfolg bereichern, heißt Markenanmeldung, und zwar bevor dies von jemand anderem übernommen wird.

Was ist überhaupt eine Marke?
Eine Marke ist ein Zeichen, was eine Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens von den Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens unterscheidet. Schutzfähig sind Wörter, Abbildungen, Buchstaben- und Zahlenkombinationen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen oder sonstige Aufmachung einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen. Voraussetzung für die Schutzfähigkeit der Zeichen ist, dass sich diese grafisch darstellen lassen und nicht allgemeingültig sind. So ist es wohl nicht möglich, dass man "download" oder "bleistift" als Marke eintragen lassen kann.
Besonders wichtig ist, dass der Inhaber einer eingetragenen Marke Ansprüche gegen die unberechtigte Benutzung der Marke durchsetzen kann. Im konkreten Fall würde es also bedeuten, dass der Markeninhaber auf Kosten des Beklagten die Löschung der Domains fordern kann, die den Markennamen enthalten.
Wie entsteht der Markenschutz?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Markenschutz entsteht. Die wohl einfachste und sicherste ist die Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Außerdem kann Markenschutz durch den Gebrauch eines Begriffes entstehen, nämlich beispielsweise wenn der Begriff so bekannt ist, dass er “Verkehrsgeltung” erwirbt, also ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Begriff als Marke eines bestimmten Unternehmens verstehen.
Wichtig: Die Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt begründet keinen Schutz für das Ausland! Wer den Schutz des Zeichens auf andere Länder ausdehnen möchte, aber nicht die zeitaufwendige und kostspielige Anmeldung in jedem Land einzeln machen möchte, hat die Möglichkeit beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eine EU-Gemeinschaftsmarke anzumelden. Mit der Eintragung der Marke erhält diese Schutz in allen Ländern der Europäischen Union.
Reicht es nicht, wenn ich ein gleichnamiges Unternehmen gründe?
Nein! Die Eintragung des Firmennamens ins Handelsregister kann nur eine örtlich begrenzte Schutzwirkung gegenüber der Nutzung des gleichen Namens durch Dritte entfalten. Für Einzelunternehmer und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist eine Markenanmeldung also unabdingbar, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein. Der Bundesgerichtshof hat 2004 geurteilt, dass die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts keine Markenrechtsfähigkeit hat. Dies hat zur Folge, dass die GbR als solche nicht selbständige Inhaberin einer Marke sein kann.
Was kostet die Anmeldung einer beim DPMA?
Die Grundgebühr für die Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt liegt aktuell bei 300 Euro. Diese Grundgebühr beinhaltet drei Schutzklassen. Ab der 4. Klasse werden jeweils 100 Euro fällig. Für die Leistungen einer Internetseite sind meist drei Klassen völlig ausreichend, in einigen Fällen ist es mit vier Klassen getan (35, 38, 41 und 42). Wer es besonders eilig hat, kann eine beschleunigte Prüfung beantragen, welche zur Zeit 200 Euro zusätzlich kostet. Im Eilverfahren sollte die Eintragung innerhalb von drei bis vier Monaten durch sein. Die Eintragung unserer Wortmarke "xirror" hat gerade einmal zwei Monate gedauert. Ich habe die Anmeldung am 16.04.2008 per Fax und einen Tag drauf per Post verschickt und bereits am 24.06.2008 war die Marke eingetragen. Die Widerspruchsfirst läuft im Moment noch.
Wie melde ich die Marke an?
Um eine Marke anzumelden muss ein Formular ausgefüllt werden, welches auf der Website des DPMA zur Verfügung gestellt wird. Ein gewissenhaftes Ausfüllen beschleunigt die Mühlen des Amtes ungemein, da dessen Arbeit dadurch erheblich erleichtert wird.
Was ist das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen?
In diesem Verzeichnis sind alle Waren und bei Internetseiten insbesondere Dienstleistungen aufzuführen, die mit der angemeldeten Marke gekennzeichnet werden soll. Beim Erstellen des Verzeichnisses wird empfohlen, die Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen des Patent- und Markenamtes zu verwenden. Es darf keine Markennamen enthalten, diese sind durch entsprechende Gattungsbegriffe zu ersetzen. Umso genauer das Verzeichnis ist, desto schneller wird die Eintragung der Marke geschehen.
Sollte ich einen Patentanwalt zu Rate ziehen?
Im Internet finden sich sehr viele Tipps zur Vermeidung potentieller Fehler bei der Anmeldung einer Marke. Für die richtige Einteilung der Klassen hilft eine Überprüfung von Marken, die von Betreiber von ähnlichen Internetseiten angemeldet haben. Auch das DPMA gibt Auskunft bei Fragen, sodass die Hinzuziehung eines Anwalts nicht zwangläufig notwendig ist.
Was muss ich noch beachten?
Wichtig ist die Recherche vor der eigenen Anmeldung. Eigentlich sollte eine Markenrecherche schon vor der Registration der Domain passieren. Prüfen, ob die Marke in Deutschland bereits existiert, ist über den Service DPINFO des Deutschen Patent- und Markenamt ganz einfach möglich. Sollte dies der Fall sein, so muss genaustens überprüft werden, welche Waren und Dienstleistungen die Marke kennzeichnet.
Prüft außerdem, ob unter einer anderen Domainendung nicht vielleicht der Name schon seit Jahren für eine Internetseite benutzt wird. Wenn er nachweisen kann, dass er die Marke als Erster öffentlich genutzt hat und daraus sein Recht ableitet, kann er dieses Recht im Zweifelsfall einklagen.
Sollten noch Fragen offen sein, oder Probleme bei der eigenen Anmeldung auftreten, so stehe ich gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Mit dem Erfolg kommen aber auch die jenigen, die sich ein Stück vom großen Kuchen abschneiden wollen. Die einen registrieren sich also den Projektnamen unter allen gängigen Domainendungen, um die Besucher abzugreifen und mit Werbung zu bombadieren, die versehentlich die falsche Endung in Ihren Browser getippt haben. Eine Ecke skrupelloser sind die, die den Projektnamen als Marke anmelden, um dann Lizenzgebühren zu fordern für die Nutzung. Es ist zwar unglaublich, aber tatsächlich schon passiert.
Die Möglichkeit zu verhindern, dass Dritte sich am eigenen Erfolg bereichern, heißt Markenanmeldung, und zwar bevor dies von jemand anderem übernommen wird.

Was ist überhaupt eine Marke?
Eine Marke ist ein Zeichen, was eine Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens von den Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens unterscheidet. Schutzfähig sind Wörter, Abbildungen, Buchstaben- und Zahlenkombinationen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen oder sonstige Aufmachung einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen. Voraussetzung für die Schutzfähigkeit der Zeichen ist, dass sich diese grafisch darstellen lassen und nicht allgemeingültig sind. So ist es wohl nicht möglich, dass man "download" oder "bleistift" als Marke eintragen lassen kann.
Besonders wichtig ist, dass der Inhaber einer eingetragenen Marke Ansprüche gegen die unberechtigte Benutzung der Marke durchsetzen kann. Im konkreten Fall würde es also bedeuten, dass der Markeninhaber auf Kosten des Beklagten die Löschung der Domains fordern kann, die den Markennamen enthalten.
Wie entsteht der Markenschutz?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Markenschutz entsteht. Die wohl einfachste und sicherste ist die Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Außerdem kann Markenschutz durch den Gebrauch eines Begriffes entstehen, nämlich beispielsweise wenn der Begriff so bekannt ist, dass er “Verkehrsgeltung” erwirbt, also ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise den Begriff als Marke eines bestimmten Unternehmens verstehen.
Wichtig: Die Eintragung der Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt begründet keinen Schutz für das Ausland! Wer den Schutz des Zeichens auf andere Länder ausdehnen möchte, aber nicht die zeitaufwendige und kostspielige Anmeldung in jedem Land einzeln machen möchte, hat die Möglichkeit beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt eine EU-Gemeinschaftsmarke anzumelden. Mit der Eintragung der Marke erhält diese Schutz in allen Ländern der Europäischen Union.
Reicht es nicht, wenn ich ein gleichnamiges Unternehmen gründe?
Nein! Die Eintragung des Firmennamens ins Handelsregister kann nur eine örtlich begrenzte Schutzwirkung gegenüber der Nutzung des gleichen Namens durch Dritte entfalten. Für Einzelunternehmer und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist eine Markenanmeldung also unabdingbar, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein. Der Bundesgerichtshof hat 2004 geurteilt, dass die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts keine Markenrechtsfähigkeit hat. Dies hat zur Folge, dass die GbR als solche nicht selbständige Inhaberin einer Marke sein kann.
Was kostet die Anmeldung einer beim DPMA?
Die Grundgebühr für die Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt liegt aktuell bei 300 Euro. Diese Grundgebühr beinhaltet drei Schutzklassen. Ab der 4. Klasse werden jeweils 100 Euro fällig. Für die Leistungen einer Internetseite sind meist drei Klassen völlig ausreichend, in einigen Fällen ist es mit vier Klassen getan (35, 38, 41 und 42). Wer es besonders eilig hat, kann eine beschleunigte Prüfung beantragen, welche zur Zeit 200 Euro zusätzlich kostet. Im Eilverfahren sollte die Eintragung innerhalb von drei bis vier Monaten durch sein. Die Eintragung unserer Wortmarke "xirror" hat gerade einmal zwei Monate gedauert. Ich habe die Anmeldung am 16.04.2008 per Fax und einen Tag drauf per Post verschickt und bereits am 24.06.2008 war die Marke eingetragen. Die Widerspruchsfirst läuft im Moment noch.
Wie melde ich die Marke an?
Um eine Marke anzumelden muss ein Formular ausgefüllt werden, welches auf der Website des DPMA zur Verfügung gestellt wird. Ein gewissenhaftes Ausfüllen beschleunigt die Mühlen des Amtes ungemein, da dessen Arbeit dadurch erheblich erleichtert wird.
Was ist das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen?
In diesem Verzeichnis sind alle Waren und bei Internetseiten insbesondere Dienstleistungen aufzuführen, die mit der angemeldeten Marke gekennzeichnet werden soll. Beim Erstellen des Verzeichnisses wird empfohlen, die Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen des Patent- und Markenamtes zu verwenden. Es darf keine Markennamen enthalten, diese sind durch entsprechende Gattungsbegriffe zu ersetzen. Umso genauer das Verzeichnis ist, desto schneller wird die Eintragung der Marke geschehen.
Sollte ich einen Patentanwalt zu Rate ziehen?
Im Internet finden sich sehr viele Tipps zur Vermeidung potentieller Fehler bei der Anmeldung einer Marke. Für die richtige Einteilung der Klassen hilft eine Überprüfung von Marken, die von Betreiber von ähnlichen Internetseiten angemeldet haben. Auch das DPMA gibt Auskunft bei Fragen, sodass die Hinzuziehung eines Anwalts nicht zwangläufig notwendig ist.
Was muss ich noch beachten?
Wichtig ist die Recherche vor der eigenen Anmeldung. Eigentlich sollte eine Markenrecherche schon vor der Registration der Domain passieren. Prüfen, ob die Marke in Deutschland bereits existiert, ist über den Service DPINFO des Deutschen Patent- und Markenamt ganz einfach möglich. Sollte dies der Fall sein, so muss genaustens überprüft werden, welche Waren und Dienstleistungen die Marke kennzeichnet.
Prüft außerdem, ob unter einer anderen Domainendung nicht vielleicht der Name schon seit Jahren für eine Internetseite benutzt wird. Wenn er nachweisen kann, dass er die Marke als Erster öffentlich genutzt hat und daraus sein Recht ableitet, kann er dieses Recht im Zweifelsfall einklagen.
Sollten noch Fragen offen sein, oder Probleme bei der eigenen Anmeldung auftreten, so stehe ich gerne mit Rat und Tat zur Seite.









