Rechtliches Eine Markenanmeldung für picload
Geschrieben von Markus in Marketing & Management am 11.01.2011 um 11:40 Uhr.
Bei meinem Termin Patentanwalt Mitte Dezember ging es natürlich um die Anmeldung der Wortmarke "picload".
Am 5. Januar habe ich die Markenanmeldung, nach über zwei Monaten Vorbereitung, für den Namen entgültig fertig gemacht. Die Gewissheit, ob unser Projektname nun schützenswert ist, oder nicht, werde ich erst haben, wenn der Brief vom DPMA kommt. So unsicher war ich mir noch nie, ob es sich um einen freihaltungsbedürftigen Begriff handelt, oder nicht.
Wochenlang habe ich das Register auf ähnliche Marken durchsucht. Einige wurden eingetragen, andere zurückgewiesen. Ein Muster in den Entscheidungen konnte ich nicht erkennen, auch keinen Zusammenhang mit den Waren- und Dienstleistungsklassen. Mir scheint es, als würden die Markenanmeldungen willkürlich eingetragen oder abgewiesen. Einem "strengen Katalog", wie mir die Dame vom Amt versicherte, kann es dafür wirklich nicht geben.
Dieser Verdacht wurde vom Patentanwalt nur gestärkt, denn er erklärte mir, dass die Prüfer die alleinige Entscheidungsbefugnis haben. Ist ein Prüfer der Meinung, dass alle nur ansatzweise englischklingenden Begriffe freihaltungsbedürftig sind, so lehnt er sie ab. Die für eine andere Leitlklasse zuständige Prüferin kann das wiederrum ganz anders sehen.
Darum habe ich versucht, mit einem Leitklassenvorschlag an einen Prüfer zu kommen, den wir bereits hatten. Im Moment haben wir in den Leitklassen 35 und 42 eingetragene Marken. Prinzipiell melde ich alle Marken unserer Projekte für die Klassen 35, 38 und 42 an. Wenn der zuständige Erstbearbeiter also der Meinung ist, er müsse die Marke - warum auch immer - in die Leitklasse 38 stecken, hätten wir einen weiten Faktor, der die Ungewissheit nur vergrößert.
Ich bin voller Zuversicht, dass wir "picload" als Marke eingetragen bekommen. Zu viel Hoffnung setze ich allerdings nicht in die Sache - so kann ich wenigstens nicht negativ enttäuscht werden.
Am 5. Januar habe ich die Markenanmeldung, nach über zwei Monaten Vorbereitung, für den Namen entgültig fertig gemacht. Die Gewissheit, ob unser Projektname nun schützenswert ist, oder nicht, werde ich erst haben, wenn der Brief vom DPMA kommt. So unsicher war ich mir noch nie, ob es sich um einen freihaltungsbedürftigen Begriff handelt, oder nicht.
Wochenlang habe ich das Register auf ähnliche Marken durchsucht. Einige wurden eingetragen, andere zurückgewiesen. Ein Muster in den Entscheidungen konnte ich nicht erkennen, auch keinen Zusammenhang mit den Waren- und Dienstleistungsklassen. Mir scheint es, als würden die Markenanmeldungen willkürlich eingetragen oder abgewiesen. Einem "strengen Katalog", wie mir die Dame vom Amt versicherte, kann es dafür wirklich nicht geben.
Dieser Verdacht wurde vom Patentanwalt nur gestärkt, denn er erklärte mir, dass die Prüfer die alleinige Entscheidungsbefugnis haben. Ist ein Prüfer der Meinung, dass alle nur ansatzweise englischklingenden Begriffe freihaltungsbedürftig sind, so lehnt er sie ab. Die für eine andere Leitlklasse zuständige Prüferin kann das wiederrum ganz anders sehen.
Darum habe ich versucht, mit einem Leitklassenvorschlag an einen Prüfer zu kommen, den wir bereits hatten. Im Moment haben wir in den Leitklassen 35 und 42 eingetragene Marken. Prinzipiell melde ich alle Marken unserer Projekte für die Klassen 35, 38 und 42 an. Wenn der zuständige Erstbearbeiter also der Meinung ist, er müsse die Marke - warum auch immer - in die Leitklasse 38 stecken, hätten wir einen weiten Faktor, der die Ungewissheit nur vergrößert.
Ich bin voller Zuversicht, dass wir "picload" als Marke eingetragen bekommen. Zu viel Hoffnung setze ich allerdings nicht in die Sache - so kann ich wenigstens nicht negativ enttäuscht werden.