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Rechtliches Eine Markenanmeldung für picload

Geschrieben von Markus in Marketing & Management am 11.01.2011 um 11:40 Uhr.
Bei meinem Termin Patentanwalt Mitte Dezember ging es natürlich um die Anmeldung der Wortmarke "picload".

Am 5. Januar habe ich die Markenanmeldung, nach über zwei Monaten Vorbereitung, für den Namen entgültig fertig gemacht. Die Gewissheit, ob unser Projektname nun schützenswert ist, oder nicht, werde ich erst haben, wenn der Brief vom DPMA kommt. So unsicher war ich mir noch nie, ob es sich um einen freihaltungsbedürftigen Begriff handelt, oder nicht.

Wochenlang habe ich das Register auf ähnliche Marken durchsucht. Einige wurden eingetragen, andere zurückgewiesen. Ein Muster in den Entscheidungen konnte ich nicht erkennen, auch keinen Zusammenhang mit den Waren- und Dienstleistungsklassen. Mir scheint es, als würden die Markenanmeldungen willkürlich eingetragen oder abgewiesen. Einem "strengen Katalog", wie mir die Dame vom Amt versicherte, kann es dafür wirklich nicht geben.

Dieser Verdacht wurde vom Patentanwalt nur gestärkt, denn er erklärte mir, dass die Prüfer die alleinige Entscheidungsbefugnis haben. Ist ein Prüfer der Meinung, dass alle nur ansatzweise englischklingenden Begriffe freihaltungsbedürftig sind, so lehnt er sie ab. Die für eine andere Leitlklasse zuständige Prüferin kann das wiederrum ganz anders sehen.

Darum habe ich versucht, mit einem Leitklassenvorschlag an einen Prüfer zu kommen, den wir bereits hatten. Im Moment haben wir in den Leitklassen 35 und 42 eingetragene Marken. Prinzipiell melde ich alle Marken unserer Projekte für die Klassen 35, 38 und 42 an. Wenn der zuständige Erstbearbeiter also der Meinung ist, er müsse die Marke - warum auch immer - in die Leitklasse 38 stecken, hätten wir einen weiten Faktor, der die Ungewissheit nur vergrößert.

Ich bin voller Zuversicht, dass wir "picload" als Marke eingetragen bekommen. Zu viel Hoffnung setze ich allerdings nicht in die Sache - so kann ich wenigstens nicht negativ enttäuscht werden.

Rechtliches Termin beim Patent- und Markenanwalt

Geschrieben von Markus in Marketing & Management am 16.12.2010 um 18:20 Uhr.
Heute Nachmittag hatte ich einen Termin bei einem Patent- und Markenanwalt in Suhl. Hintergrund dieses Besuchs war eine nahende Markenanmeldung für eines unserer Projekte, sowie die Vorbereitung einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung.

Da es sich bei dem Projektnamen nicht um einen eineindeutigen Phantasienamem, wie beispielsweise bei "xirror" handelt, wollte ich Klarheit schaffen, ob es einen Katalog mit freihaltungsbedürftigen, und somit nicht schützbaren, Wörtern gibt. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat mir zwar versichert, dass es nach einer Liste strenger Kriterien arbeitet, ein Muster konnte ich bei meiner Online-Recherche allerdings nicht feststellen.

Diese Recherche habe ich im Vorfeld nämlich sehr ausführlich gemacht. Ich habe alle ähnlich lautenden Markenanmeldungen gefiltert und analysiert. Ein paar der Begriffe wurden eingetragen, andere wiederrum wegen fehlender Unterscheidungskraft oder freihaltungsbedürftiger Angaben zurückgewiesen.

Nach der Recherche war ich genau so schlau wie vorher. Das sollte dann der Markenanwalt ändern. Leider konnte er mir auch nur die Auskunft geben, die ich fast befürchtet habe. Die Entscheidung, ob eine Marke eingetragen wird, obliegt einzig und allein beim zuständigen Prüfer beim DPMA. Ein paar der Prüfer sind sehr streng und halten jegliche nur englisch klingenden Worte für freihaltebedürftig, andere wiederrum sehen das eher locker und winken sogar Anmeldungen mit Wörtern, die im Oxford-Dictionary zu finden sind, durch.

Ich werde die Markenanmeldung probieren. Die 200 Euro zusätzlich für das beschleunigte Verfahren sparen wir uns in diesem Fall aber ausnahmsweise, zumal diese Form nur zwischen vier und sechs Wochen schneller ist, als das normale Verfahren. Selbst wenn die Markenanmeldung zurückgewiesen wird, haben wir Rechtssicherheit geschaffen für unsere Namensrechte. Wenn ein Wort erst einmal abgelehnt wurde, schafft es auch niemand anderes die Markenrechte durch Eintragung zu erlangen.

Unterwegs Messe-Besuch in Köln

Geschrieben von Markus in Marketing & Management am 21.09.2010 um 20:16 Uhr.
Auch dieses Jahr war ich wieder in Köln zur dmexco Messe, obwohl ich letztes Jahr nicht soviel von der Messe mitnehmen konnte, wie 2008. Für den Abend war wieder die berüchtigte OMclub Party angesagt. Da wir dieses Jahr gleich unter den ersten 50 Personen waren, die eine der beliebten Eintrittskarten bekommen haben, und ich dafür nicht von einem 50 Meter hohem Kran springen musste, habe ich in weiser Voraussicht zwei Nächte im A&O Hotel Köln Neumarkt von Tim buchen lassen.

Auf die Messe selbst kamen wir am Mittwoch noch später als im Jahr zuvor an. Im letzten Jahr habe ich geschlagene drei Stunden einen Parkplatz gesucht, da durch die zentrale Lage des Hotels im Stadtkern kein Parkplatz in der Nähe lag. Dieses Jahr konnte ich entspannt in die Tiefgarage fahren, in der wir vorab einen Stellplatz gemietet haben. Alles wäre glatt verlaufen, wenn wir denn Straßenbahnplan richtig gelesen hätten. Statt Richtung Hauptbahnhof/Köln mit der Stadtbahn zu fahren, um anschließend in die S-Bahn Richtung Deutz/Messe umzusteigen, sind wir in Richtung Hauptbahnhof/Bonn eingestiegen. Dies bedeutete einen riesen Umweg.

Schlussendlich sind wir pünktlich zur Eröffnung der Standparties auf der Messe eingetroffen. Vernünftige Gespräche waren also nicht mehr möglich, die wir uns aber ohnehin nicht vorgenommen haben. Der anschließende OMclub im Kölner Bootshaus war einfach nur Hammer. Die Branche kann echt Feiern! An dieser Stelle nocheinmal Danke dafür.

Die restliche Zeit habe ich mit der Erkundung der Stadt verbracht. Im Hotel-Preis war eine Stadtrundfahrt der Art "Hop On - Hop Off" enthalten. Natürlich habe ich diese bis zum Letzten ausgereizt. Ersteinmal die Runde ganz, in der Zweiten dann am Heumarkt rein in den Bus, am Dom raus, am Rathaus rein, am Olympischen Museum raus, an selbigen wieder rein, und am Mediapark letztendlich raus. Einen kurzen Abstecher bei der Oliver Pocher Show habe ich auch gemacht, und Oliver Pocher und Kylie Minogue um circa zehn Minuten verpasst. Naja, komme ich halt nächstes Jahr wieder...

Rechtliches Wegweisendes Urteil gegen Auffassung der GEMA

Geschrieben von Markus in Marketing & Management am 14.09.2010 um 13:03 Uhr.
Wie vor einer Woche durch Gulli bekannt wurde, konnte einer unserer Mitbewerber gegen eine am 1. Juli 2008 verkündete Einstweilige Verfügung, die durch die GEMA erwirkt wurde, erfolgreich vorgehen.

Für uns ist das insoweit von Interesse, da wir ebenfalls Opfer der gleichen Einstweiligen Verfügung wurden. Im Juni 2008 hat die GEMA Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen uns und - soweit mir bekannt - gegen weitere zwei Mitbewerber beim Landgericht Düsseldorf beantragt. Alle Verfüungen wurden im Eilverfahren, wegen angeblicher besonderer Dringlichkeit, vom Gericht stattgegeben und somit erlassen.

Diese Auseinandersetzung drängte uns an die Wand und wir mussten xirror.com schließen, um weiteren teueren gerichtlichen Streits aus dem Weg zu gehen.

Ein Mitbewerber wehrte sich gegen die Einstweilige Verfügung und hat nun, über zwei Jahre später Recht bekommen. Die EV wurde aufgehoben. Im Urteil 12 O 319/2008 des LG Düsseldorf vom 1. September 2010 wird deutlich gemacht, dass eine derartige EV nicht haltbar ist.

Das Urteil hat auf die gegen uns erwirkte Einstweilige Verfügung keinen direkten EInfluss. Derzeit führe ich eine Prüfung des Sachverhaltes durch, und trage die uns zur Verfügung stehende Rechtsmittel zusammen. Anschließend werde ich das Ganze einem Anwalt vortragen und ums seine Bewertung bitten. Letztenendes entscheiden wir dann, ob wir gegen die EV von damals vorgehen.

Rechtliches BVerfG kippt Vorratsdatenspeicherung

Geschrieben von Markus in Marketing & Management am 17.03.2010 um 19:39 Uhr.
Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Speicherung von Internet- und Telefondaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt. Die Richter entschieden, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es verstoße derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt, hieß es in dem Urteil.
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